top of page
Bild_1.jpg

Energieausweis

Möchten Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder finanzieren? Dann ist ein Energieausweis erforderlich. Wofür wird ein Energieausweis benötigt? Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Welche Angaben sind erforderlich?

Wir beraten Sie gerne oder unterstützen Sie dabei, einen Energieausweis online zu erstellen.

Der Energieausweis I Kurz erklärt

Der Energiestandard eines Gebäudes wird durch den Energieausweis beschrieben. Der Energieausweis ist eine gute Möglichkeit für Hausbesitzer, sich ein Bild von der Effizienz ihres Hauses zu machen. Ein Steckbrief ergänzt den Energieausweis und enthält Empfehlungen, wie Sie Ihr Haus kostengünstig modernisieren können. Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird anhand verschiedener Kennwerte bewertet. Die Unterschiede bei den Berechnungen der Bedarfsausweise sowie der Verbrauchsausweise ergeben sich aus den unterschiedlichen Berechnungsverfahren. Ein Energieausweis (ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis) wird stets für das gesamte Gebäude ausgestellt – es ist nicht möglich, einen Energieausweis nur für eine einzelne Wohnung zu erstellen.

 

Woher weiß ich, ob ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötige?

 

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen, beeinflussen Sie langfristig die Attraktivität und Werthaltigkeit Ihrer Immobilie. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie ein Objekt vermieten, verkaufen oder verpachten möchten. Seit 2008/09 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss in diesen Fällen zwingend vorgelegt werden. In der nachstehenden Tabelle können Sie sich einen Überblick verschaffen, wann ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird:                                                        

                                                             Baujahr bis 1977                       Baujahr ab 1978                      Neubau

___________________________________________________________________________________________________

  Bis zu 4 Wohneinheiten                         Bedarfsausweis*                          Freie Wahl                                 Bedarfsausweis

___________________________________________________________________________________________________

  Ab 5 Wohneinheiten                              Freie Wahl                                   Freie Wahl                                 Bedarfsausweis

___________________________________________________________________________________________________

 

*Ausnahme: Wenn Ihr Gebäude die Normen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder übertrifft, benötigen Sie nur einen Verbrauchsausweis.

Beispiel: Wurde Ihr Haus vor 1977 gebaut? Wenn Sie bis 2001 Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben und können diese nachweisen, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung eines Energieausweises, melden Sie sich gerne bei uns.

Wie kann ich Sie unterstützen?
bottom of page